Beiträge für Kinder von 1 bis 2 Jahren

Buchungszeit

Beitrag

   

Ab 10 bis einschl. 15 Wochenstunden

193,00 €

Ab 15 bis einschl. 20 Wochenstunden

233,00 €

Ab 20 bis einschl. 25 Wochenstunden

253,00 €

Ab 25 bis einschl. 30 Wochenstunden

278,00 €

Ab 30 bis einschl. 35 Wochenstunden

303,00 €

Ab 35 bis einschl. 40 Wochenstunden

337,00 €

 

 

Beiträge für Kinder ab 2 Jahren

Buchungszeit

Beitrag

   

Ab 10 bis einschl. 15 Wochenstunden

185,00 €

Ab 15 bis einschl. 20 Wochenstunden

220,00 €

Ab 20 bis einschl. 25 Wochenstunden

242,00 €

Ab 25 bis einschl. 30 Wochenstunden

265,00 €

Ab 30 bis einschl. 35 Wochenstunden

296,00 €

Ab 35 bis einschl. 40 Wochenstunden

332,00 €

Die verbindlichen Beitragsätze sind gültig von 01.09.2025 bis 31.08.2026

Die Geschwisterermäßigung beträgt pro Kind 10,00 €. 

Das Spielgeld beträgt monatlich 5,00 €.

 

Krippengeld

Es gibt auch die Möglichkeit vom Freistaat Bayern einen Zuschuss, das Krippengeld, zu erhalten. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmt haushaltbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an den Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.

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