Beiträge für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Buchungszeit |
Beitrag |
Ab 10 bis einschl. 15 Wochenstunden |
193,00 € |
Ab 15 bis einschl. 20 Wochenstunden |
233,00 € |
Ab 20 bis einschl. 25 Wochenstunden |
253,00 € |
Ab 25 bis einschl. 30 Wochenstunden |
278,00 € |
Ab 30 bis einschl. 35 Wochenstunden |
303,00 € |
Ab 35 bis einschl. 40 Wochenstunden |
337,00 € |
Beiträge für Kinder ab 2 Jahren
Buchungszeit |
Beitrag |
Ab 10 bis einschl. 15 Wochenstunden |
185,00 € |
Ab 15 bis einschl. 20 Wochenstunden |
220,00 € |
Ab 20 bis einschl. 25 Wochenstunden |
242,00 € |
Ab 25 bis einschl. 30 Wochenstunden |
265,00 € |
Ab 30 bis einschl. 35 Wochenstunden |
296,00 € |
Ab 35 bis einschl. 40 Wochenstunden |
332,00 € |
Die verbindlichen Beitragsätze sind gültig von 01.09.2025 bis 31.08.2026
Die Geschwisterermäßigung beträgt pro Kind 10,00 €.
Das Spielgeld beträgt monatlich 5,00 €.
Krippengeld
Es gibt auch die Möglichkeit vom Freistaat Bayern einen Zuschuss, das Krippengeld, zu erhalten. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmt haushaltbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an den Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.